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Subject:Abbasowas! Abtreibung
Time:05:06 pm

ABBASOWAS! B.B.'s SAMMELSURIUM

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NATUR ODER KULTUR... GESCHLECHTERROLLEN... GLEICHBERECHTIGUNG... PERVERSIONEN!




Frauen haben die Fähigkeit, Leben zu schenken... und ebenso die Wahl, es nicht zu tun. Zumindest hatten sie mal diese Wahl, als sie noch über ihre Körper und den Zyklus der Natur Bescheid wussten (also bevor Patriarchat und/oder Lustfeindliche Religionen den Frauen ihre eigene Natur und ihre Körper entfremdet hatten und plötzlich nur noch alles "Pfui!" war) - und darüber hinaus kannten Weise Frauen auch noch das ein oder andere Mittelchen...


Abtreibung



Bei den Alten wurde die Abtreibung als die Privatangelegenheit der Frauen, bei der kein Mann das Recht hatte sich einzumischen, betrachtet. Mit dem Aufstieg der patriarchalischen Religionen entwickelte sich der Glaube, daß der väterliche Samen dem Fötus die Seele verleiht.

[DAS IST PERVERS!]


Körperbestandteile (Haare, Fingernägel, Speichel, Blut und auch Sperma), die die Menschen fortgaben, wurden mit größter Sorge betrachtet, damit keine Zauberei den lebenden Menschen durch etwas Schaden könne, was einmal sein eigener Bestandteil gewesen war. Da das Sperma als Erweiterung der väterlichen Seele betrachtet wurde, konzentrierte sich hierauf auch die Angst.
Die Zerstörung des vom Mannes gezeugten Fötus, mußte nach den Gesetzmäßigkeiten der Magie auch dem Mann (spirituellen) Schaden zufügen.

Thomas von Aquin bezeichnete den Samen als Gefährt der Seelen. Daher war es logisch, daß Abtreibung durch das Gesetz bestraft werden müssen, da sie nicht für die Frauen gefährlich waren, sondern in der (magischen) Vorstellung für die Männer.

[DAS IST PERVERS!]


Allerdings war im Osten die Abtreibung bis zum 5. Monat (Kindsbewegung) legal, da der Fötus noch keine Seele besaß. Nach diesem Zeitpunkt machten sich Frauen, die abtrieben, nach den Schriften der Brahamen, des Mordes schuldig. Auch in der katholischen Kirche war bis zum 19. Jahrhundert diese Lehre (sog. Lehre der passiven Empfängnis) Doktrin.

Die Kirche war also nicht schon immer gegen die Abtreibung, auch wenn sie es heute vorgibt. 1869 wurde diese Meinung revidiert. Seit Papst Pius X. wird nun die Seele schon im Moment der Befruchtung empfangen. Die Kirche folgte mit dieser Meinung der neuen Gesetzeslage. In Europa wurde Abtreibung erst im 19. Jh. als Verbrechen eingestuft. 1830 erscheint die Abtreibung zum ersten Mal im Strafgesetzbuch der USA. Im Mittelalter richtete sich der Zorn der Kirche nicht gegen die Abtreibung an sich, sondern gegen die Personen (Hebammen, weise Frauen), die diese vornahmen. Das Verbot der Abtreibung ist also ein recht junges Gesetz.

1871 wurde das Abtreibungsverbot im ersten Reichsstrafgesetzbuch formuliert. Frauen wurden mit Zuchthaus bestraft. Eine Liberalisierung gab es erst 1926, die Zuchthausstrafe wurde nun in eine Gefängnisstrafe umgewandelt, ferner wurde 1927 eine Ausnahme von der Strafbarkeit zuerkannt im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung des Lebens oder der Gesundheit der Schwangeren. In der Weimarer Zeit entstand eine große Bewegung für die Abschaffung des § 218. Zeitschriften wie die "Weltbühne", Persönlichkeiten wie Kurt Tucholsky, Oskar Maria Graf, Magnus Hirschfeld, Sigmund Freud, Albert Einstein, Erich Kästner und Käthe Kollwitz kämpften gegen den sog. Schandparagraphen. Theaterstücke und Filme kritisierten das Verbot. Das berühmteste war das Drama 'Cyankali' des Arztes Friedrich Wolf. Bis 1931 kam es zu 1500 Massenveranstaltungen, 800 "Kampfausschüsse" hatten sich gebildet. Die Aktionen hätten vielleicht eine Abschaffung des § 218 herbeiführen können, aber die nationalsozialistische Herrschaft ab 1933 verhinderten dies natürlich. 1943 wurde der § 218 wieder verschärft.

Neben der Wiedereinführung von Zuchthausstrafen war Beihilfe zur Abtreibung sogar mit Todesstrafe bedroht, wenn 'der Täter die Lebenskraft des Deutschen Volkes fortgesetzt beeinträchtige'. Allerdings waren nichtarische Volksangehörige vom Abtreibungsverbot ausgenommen, Angehörige des jüdischen Glaubens war Abtreibung sogar ausdrücklich erlaubt. Die Alliierten hoben die verschärften Bestimmungen 1945 wieder auf, und in den ersten Monaten nach Kriegsende war es sogar gestattet, Schwangerschaften nach Vergewaltigung durch Angehörige der Besatzungsarmeen abzubrechen. Der § 218 wurde erst wieder 1969 diskutiert, als die sozialliberale Koalition eine Reform in Aussicht stellte.

Ab 1970 übernahmen wieder die Frauen die Initiative und organisierten Aktionen, schrieben offene Briefe, sammelten Unterschriften, veranstalteten Protesttage und Demonstrationen. Die Gegner starteten diffamierende Kampagnen gegen den "legalisierten Mord". Raus kam die sog. Fristenregelung (1974), die aber als verfassungswidrig nicht in Kraft trat. 1976 kam es zu einer Neuregelung, die eine Indikationsregelung beinhaltete. Eine neuerliche Veränderung wurde nach der Wiedervereinigung mit der DDR nötig (da dort ein Fristenmodell galt).

Abtreibung wurde durch Gesetze und Strafverfolgungen zu keiner Zeit verhindert, vielmehr wurden Frauen in die Illegalität getrieben und waren auf zweifelhafte Helfer und Methoden angewiesen.

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Artikel einst gefunden in Wolfsmutter's Lexikon (Wolfsmutter's FAQ - Abenteuer Feminismus)
http://wolfsmutter.frauenweb.at/
http://wolfsmutter.frauenweb.at/lexikon/




Noch ein paar Links mit Infos und auch Überlegungen



[DAS IST PERVERS!]




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