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ADAM UND EVA - EVOLUTION... MATRIARCHAT/PATRIARCHAT... NATUR ODER KULTUR? |
Beziehungen im Wandel der Zeit [gefunden: 7.2.2001]
Verliebt, verlobt, verheiratet. Und heute oft nach wenigen Jahren wieder geschieden. Das klassisch anmutende Beziehungsmuster der westlichen Welt ist im Lauf der Geschichte nur die aktuelle Variante – aber Liebe, Beziehungen und Liebeskummer hat es schon immer gegeben.
Ehe und Romantik
Erst seit dem Mittelalter existieren Verlöbnis und Hochzeit in festlichem Rahmen; verliebt waren Menschen zwar seit jeher und auch in anderen Kulturen, das Ideal der romantischen Liebe ist allerdings erst zweihundertfünfzig Jahre alt; lange Zeit war die Ehe ein übergeordnetes Zweckbündnis, um Sippen miteinander zu verknüpfen. Und heute braucht es nicht einmal mehr den Trauschein, um als "echtes Paar" miteinander "durch dick und dünn" zu gehen – genau wie in vielen ursprünglichen Kulturen, wo Menschen de facto zusammengehörten, sobald sie zusammenzogen.
Doch auch Romeo und Julia mussten feststellen: So gut wie immer waren Beziehungen zwischen Mann und Frau von der herrschenden Moral, den gesellschaftlichen Normen und der Meinung der Verwandtschaft beeinflusst. In höheren gesellschaftlichen Kreisen – wo Geld und Macht ins Spiel kommen – war die arrangierte und festgeschriebene Verbindung seit jeher wichtiger als in unteren Schichten. Ob wohlhabende Germanen, Ägypter, Griechen, mittelalterliche Fürsten oder barocker Adel: In dieser Hinsicht sind sich die Kulturen gleich.
In freier Natur
Bei der Erforschung von Naturvölkern stießen Anthropologen in den vergangenen Jahrhunderten auf die verschiedensten Beziehungsmuster, die aber eine Gemeinsamkeit aufwiesen: Sie passten sich dem natürlichen Umfeld an. Bei den Inuit des arktischen Nordens fand man gleichberechtigte Zweierbeziehungen: Mann und Frau waren für das Überleben im Eis auf die Fähigkeiten des anderen angewiesen. In südamerikanischen Stämmen galt eine "Ehe" solange, wie beide Partner ihre Hängematte nebeneinander hängen hatten. In einer Region Südostasiens gilt noch immer, dass die Frau nacheinander "Männer auf Zeit" wählen kann, Voraussetzung ist nur, dass die Familien nicht miteinander verwandt sind. Und in Fällen, wo Kriege oder Katastrophen die Zahl der Männer oder auch der Frauen dezimiert hatten, wurde aus praktischen Gründen die Viel-Ehe zum akzeptierten Normalzustand.
Religion und Matriarchat
Zweiter wichtiger Einflussfaktor für Beziehungen war stets die Religion, denn sie bestimmte die vorherrschende Moral. Der Glaube an die lebensspendende Göttin bestimmte in matriarchalen Gesellschaften auch den Umgang miteinander: Priesterinnen lenkten die Geschicke des Staates möglichst im Konsens, die Erbfolge war weiblich, Männer und Frauen lebten in Polygamie. Alle Kinder wuchsen in der Sippe auf, Vaterschaft war unwichtig – denn noch war nicht bekannt, dass der männliche Samen eine Rolle spielte. Bei den Griechen und Römern war dann der oberste Gott bereits männlich, und die Frau in die Rolle des "schwachen Geschlechts" gerutscht.
Nur bei den Spartanern waren Frauen als Kriegerinnen zugelassen und durften etwa unbekleidet aktiv am Sport teilnehmen. Bei den Griechen bereits waren die Frauen (der wohlhabenderen Schichten) vor allzuviel Öffentlichkeit zu schützen. Mit rund 18 Jahren wurden sie verheiratet, meist an einen etwa 30jährigen Mann. Der hatte es bereits zu Erfolgen gebracht – und seine körperlichen Beziehungen bis dahin mit anderen Männern ausgelebt, Homosexualität war ein akzeptierter Weg, um vor der Ehe Erfahrungen zu sammeln.
Kreuz und Kirche
"Was Gott zusammengebracht hat, das soll der Mensch nicht scheiden": Erst der wachsende Einfluss der Kirche im Mittelalter macht die Ehe im westlichen Europa zum heiligen Bund. Bei den Germanen und in der Frühzeit des Christentums war die Ehe und Familiengründung noch ökonomischer Zweckverband und weitgehend Privatsache gewesen – die Sippen handelten aus, welche Entschädigung der Brautfamilie zukam, und nicht der Kuss der Brautleute, sondern der Handschlag der Väter besiegelte das Bündnis. Erst die Ausbreitung des Christentums verlieh der Ehe "höhere Weihen" und machte die Hochzeit zur öffentlichen Angelegenheit: Im Jahr 1215 bestimmt das Vierte Laterankonzil, dass die Ehe ein Sakrament sei und damit grundsätzlich unauflöslich.
Mittelalter und Aufklärung
Die Kirche hat im Mittelalter auch Einfluss auf das Ideal der Liebe: Waren ein Jahrtausend zuvor noch Aphrodite, Venus und germanische Göttinnen das erstrebenswerte Frauenbild gewesen, ist es jetzt Maria, Mutter Gottes, und die entrückte, aufopfernde Liebe. Keuschheit wird hochgehalten und die Frau anbetungswürdig, Minnesänger verehren die Unerreichbare. Gleichzeitig entstehen in jeder kleineren oder größeren Siedlung Bordelle für den praktischen Aspekt der vergeistigten Beziehungen. Derbe Sitten, hemmungslose Ausschweifungen und wildes Sexualleben sind im Spätmittelalter auch in gehobenen Kreisen weitverbreitet.
Die romantische Liebe zwischen zwei Menschen, heute weitverbreitetes Ideal, stammt erst aus dem achtzehnten Jahrhundert. Mit dem Aufkommen einer bürgerlichen Schicht und dem langsamen Abschied von der bäuerlichen Großfamilie werden Ehe und Liebe gleichgesetzt, Gefühle und Tränen werden wichtig. Zahllose Liebesromane beschreiben lebenslanges Glück mit dem richtigen Partner. Gleichzeitig formt die bürgerliche Gesellschaft die Geschlechterrollen: Die umworbene Geliebte wird hernach zur "züchtigen, emsigen Hausfrau", der Mann repräsentiert als Familienoberhaupt und Ernährer. Doch das Ideal schwebt über der Wirklichkeit, nach wie vor ist die Vernunft- und die Geld-Heirat weitverbreitet. Die "richtige Ehe" im 19. Jahrhundert sichert den gesellschaftlichen Aufstieg.
Jahrhundert der Umbrüche
Noch weit bis ins 20. Jahrhundert halten diese Werte in der bürgerlichen Schicht, "passende" Partnerschaften werden arrangiert, offizielle Verlobungszeit und stattliche Mitgift sind selbstverständlich Pflicht. In der Arbeiterschaft sind die Sitten etwas freier, zumal auch nach der Hochzeit oft Mann und Frau arbeiten müssen. Die Partnerwahl ist offener, geheiratet wird allerdings oft erst, wenn ein Kind unterwegs ist. Wichtige Einschnitte bilden die beiden Weltkriege: In den Zwanziger Jahren lockert das desolate Gesellschaftsgefühl die starren Normen, und bessere soziale Versorgung durch den Staat ermöglicht auch Arbeiterfamilien, dem bürgerlichen Ideal der "Hausfrau" nahezukommen.
In der NS-Zeit werden Liebe und Ehe wieder den öffentlichen Interessen untergeordnet: Liebe und Ehe dienen dazu, möglichst schnell viele gesunde Kinder zu bekommen, Frauen und Männer sind nur insofern gleichberechtigt, als sie sich jeweils auf ihre "naturgegebenen" Rollen konzentrieren sollen.
Die Ehe als Produktionsgemeinschaft scheitert am Krieg selbst: Männer an der Front und Frauen daheim, die sich vor der Schnelltrauung oft nur kurz kannten, gaukeln sich eine Liebe vor, die der Realität später nicht standhalten kann. Trotzdem flüchtet man sich in den Fünfziger Jahren nach den Grauen des Krieges in den Traum vom privaten Glück der Kleinfamilie. Doch wieder ist die Ehe oft eine Wirtschaftsgemeinschaft, Ziel des Glücks ist der gesellschaftliche Aufstieg. Im Westen Deutschlands kümmern sich die Männer um den Familienunterhalt; wer es sich leisten kann, lässt die Frau daheim, damit sie sich um Haus und Kinder kümmern kann. Im Osten sind gleichberechtigte Ehepartner das Ideal des sozialistischen Staates. Die Kinderbetreuung ist geregelt, nicht erwerbstätige Frauen sind in der Minderheit. Allerdings schützen beide Modelle nicht vor steigenden Scheidungsraten. "Wer zweimal mit der selben pennt, gehört schon zum Establishment": Ende der Sechziger Jahre drückt sich die Kritik der Jugend auch in der Beziehungsform aus. Die Verfügbarkeit der Pille untergräbt bürgerliche Moralvorstellungen, das Pendel schlägt weit auf die Gegenseite aus. "Beziehung" meint plötzlich nur mehr sexuelle Kontakte, Zusammenleben aus Liebe gilt vielen als anstößig.
Jahrhundertwechsel
Gegen Ende des Jahrhunderts hat sich die Entwicklung in der Mitte eingependelt: "Lebensabschnittsgefährten" (LAG) gelten als ebenso akzeptiert wie die romantische Hochzeit im weißen Kleid oder homosexuelle Lebensgemeinschaften; "wilde Ehen" aus Liebe sind genauso genehm wie Heirat aus steuerlichen Gründen. Nach dem Fall rigider Normen darf in der westlichen Welt jeder nach eigenem Gusto glücklich werden. Nach wie vor bedarf das allerdings eigener Anstrengung, und manchmal auch mehrerer Anläufe, wie die steigende Zahl so genannter "Patchwork-Familien" zeigt. Erfahrung macht den Meister, das wusste schon Sokrates – sein Rat gilt für beide Geschlechter: "Heiratet auf jeden Fall! Kriegt ihr eine gute Frau, dann werdet ihr glücklich. Ist es eine schlechte, dann werdet ihr Philosophen, und auch das ist für einen Mann von Nutzen."
Dörte Saße
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Quellen: http://www.br-online.de/bildung/databrd/mittel2.htm/fakten1.htm http://www.br-online.de/bildung/databrd/dich2.htm/fakt1.htm http://www.br-online.de/bildung/databrd/deu14.htm/index.htm Amelang, M., Ahrens, H.-J., Bierhoff, H.-W.: "Formen und Grundlagen partnerschaftlicher Beziehungen." Hogrefe Verlag (1995) Bergmann, Martin S.: "Eine Geschichte der Liebe. Vom Umgang des Menschen mit einem rätselhaften Gefühl." Fischer Taschenbuchverlag Frankfurt a.M. (1999) Dörrzapf, R.: "Eros, Ehe, Hosenteufel. Eine etwas andere Sittengeschichte.", dtv München (1998) Rath, W.: "Liebe - Die Geschichte eines Dilemmas", Goldmann Verlag München (1998)
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Eine Quelle zu "Beziehungen" Mittelalter 2 (aus Schulfernsehen interaktiv) Fakten I
DIE RECHTLICHE STELLUNG DER FRAU IM MITTELALTER
Die rechtliche Stellung der Frau im Mittelalter variierte je nach Familienstand und Klassenzugehörigkeit , doch gab es daneben auch gesetzliche Einschränkung von Rechten, die alle Frauen betrafen. Laut Gesetz hatte die Frau (Adel und Kirche ausgenommen) keinerlei Anteil an der Herrschaft in Staat und Gesellschaft. Öffentliche Ämter wurden ihr ebenso versagt wie die Mitgliedschaft in staatlichen Körperschaften, ganz gleich ob es sich um grundherrliche Gerichte, städtische Regierungseinrichtungen, Königsräte oder Abgeordnetenversammlungen handelte. Kirche und Staat führten für diese Einschränkung der Rechte genaue Gründe an: So berief sich das Kirchenrecht auf die zweitrangige Stellung der Frau innerhalb der Schöpfung und ihren Anteil an der Erbsünde . Die weltliche Gesetzgebung rechtfertigte die Beschneidung der öffentlichen Rechte der Frauen mit ihrer Unwissenheit, ihrem Leichtsinn und ihrer Habsucht.
Seit dem Frühmittelalter unterstanden die Frauen der sogenannten Geschlechtervormundschaft , weil sie von Natur aus nicht waffen- und wehrfähig waren, weshalb sie keine volle Rechts- und Handlungsfähigkeit besaßen. Bei freien Frauen übte die Vormundschaft (" Munt ") der Vater, nach der Eheschließung [vgl. Fakten II : Die Ehe in der Gesellschaft des Mittelalters] der Ehemann aus. Besser gestellt war die Witwe, da sie nach dem Tod ihres Gatten von dessen Vormundschaft frei wurde und nicht unter die Vormundschaft ihres Vaters oder eines männlichen Verwandten zurückkehren mußte. Die Witwe konnte über Mitgift, Morgengabe und Wittum und über das vom Ehemann ererbte Vermögen frei verfügen; auch konnten sie selbständig über eine Wiederverheiratung ("Selbstverlobungsrecht") entscheiden. Dadurch erweiterte sich der Handlungsspielraum der Frau im rechtlichen Bereich erheblich. Die Witwen standen zudem - wie auch die Waisen - unter dem speziellen Friedensschutz des Königs ; auch dies hat die Position der Frau im Rechtsleben gestärkt.
An weiteren gesetzlichen Benachteiligungen für die Frauen im Mittelalter wäre zu nennen:
- Bürgerrechte und Bürgerpflichten gingen im Mittelalter nicht Hand in Hand. Obwohl sie aller öffentlichen Rechte entbehrten, mußten die Frauen - egal ob in der Stadt oder auf dem Land - Abgaben leisten. Dabei galt folgende Regelung: Junggesellinnen und Witwen trugen die gleiche Steuerlast wie Männer ihres Standes oder ihres Einkommens; bei Ehepaaren war der Mann für die Zahlungen beider verantwortlich; wenn die Ehefrau einen unabhängigen Beruf hatte (Kauffrau, Handwerkerinnen) [vgl.: Fakten III : Berufstätige Frauen in den Städten des späten Mittelalters], dann bezahlte sie die Steuerlast selbst. So waren beispielsweise 4% aller Steuerzahler in London im Jahre 1319 Frauen, v.a. begüterte Witwen und berufstätige Frauen.
- Auch im Erbrecht mußten die Frauen Einschränkungen hinnehmen. Die Aussteuer, mit der die Frau aus der väterlichen Familie ausschied, galt als Abfindung von allen Erbansprüchen. Deshalb kamen verheiratete Frauen bei Erbteilungen nach dem Tod des Vaters nur dann in Frage, wenn der Erblasser keine Söhne hatte. Diese sogenannte agnatische Erbfolgeordnung , die auch die unverheirateten Töchter des Erblassers ausschloß, hat sich beim fürstlichen Hochadel bis in die Neuzeit erhalten.
- Frauen waren ebenso im Lehensrecht benachteiligt, da sie grundsätzlich nicht lehensfähig waren. Als schließlich seit dem Spätmittelalter auch Frauen Lehensgüter erhalten konnten, mußten sie bei der Leistung der Lehenspflicht einen männlichen Lehensträger einschalten.
Auch vor Gericht waren Frauen im Mittelalter benachteiligt, da sie als unfähig betrachtet wurden, vor Gericht Zeugnis abzulegen oder als Eideshelferinnen zu fungieren. Da im Früh- und Hochmittelalter im Prozeßrecht der Formaleid große Bedeutung hatte, den Frauen allerdings nicht leisten konnten, mußten sie sich häufiger als Männer einem Gottesurteil (z.B. Kaiserin Kunigunde, Ehefrau Kaiser Heinrichs II., gest. 1033). Entgegen der allgemeinen gerichtlichen Praxis und entgegen der Meinung der Rechtsgelehrten stützten sich weltliche und geistliche Gerichte in bestimmten Fällen dennoch auf die Zeugenaussagen von Frauen. Frauen als Eideshelferinnen traten z.B. dann auf, wenn eine Frau einen Antrag auf Scheidung einreichte wegen Impotenz ihres Mannes oder im Falle eines ermordeten Säuglings, wenn das Gericht Frauen ausschickte, die Brüste aller Frauen in der Umgebung zu prüfen, welche schwanger gewesen und heimlich geboren hatte. Ebenso war das gerichtliche Klagerecht der Frauen eingeschränkt; nur ledige Frauen durften Zivilklage bei Gericht einreichen, verheiratete Frauen waren dabei auf die Zustimmung ihres Ehemannes angewiesen. Ausnahme war die unabhängige Kauffrau, die auch als Verheiratete klageberechtigt blieb.
Die spätmittelalterlichen Stadtrechte kennen solche rechtlichen Beschränkungen von Frauen, die im Geschäftsleben standen, nicht mehr, so daß die bürgerlichen Frauen, wenn sie ein eigenes Geschäft betrieben, in rechtlicher Hinsicht nicht sehr viel schlechter gestellt waren als die männlichen Bürger.
Wie ging man im Mittelalter mit der speziell weiblichen Anklage der Vergewaltigung um? Die Strafzumessung war in den mittelalterlichen Ländern Europas sehr unterschiedlich. In Frankreich und England wurde sie mit Blendung, Kastrierung oder sogar Hinrichtung geahndet. Diese drakonischen Strafen wurden aber oft nicht angewendet, vor allem in bäuerlichen Kreisen; stattdessen wurden Geldstrafen verhängt. Die Gesetze Kaiser Friedrichs II . in Sizilien sahen generell vor, daß Vergewaltigung, auch einer Dirne, mit der Todesstrafe zu belegen sei. Anders in Deutschland: dort begnügte man sich mit der Auspeitschung des Täters. In Ausnahmefällen war es der vergewaltigten Frau erlaubt, an der Austeilung der Schläge teilzunehmen. Eine pikante Form der Großzügigkeit von Gerichten war die Zusicherung von Straffreiheit, falls Täter und Opfer anschließend heirateten. Gesetzgeber und Richter machten einem Vergewaltigungsopfer die Klage nicht leicht. Bemerkenswert ist, daß Vergewaltigungsklagen abgewiesen wurden, wenn die Frau nach der Tat schwanger wurde. Dies ist nur zu verstehen vor dem Hintergrund der heute abwegig anmutenden Vorstellungen des Mittelalters von der weiblichen Physiologie und Geschlechtlichkeit: Der einer Befruchtung dienende Samen der Frau werde nur dann ausgeschieden, wenn sie zur vollen sexuellen Befriedigung gelange. Ergo: Wenn eine Frau durch eine Vergewaltigung schwanger geworden war, hatte sie Lust empfunden.
Trotz ihrer beschränkten gesetzlichen Rechte konnten Frauen ebenso wie Männer gerichtlich belangt werden. Die uns erhaltenen Gerichtsprotokolle ermöglichen interessante Rückschlüsse: So finden sich Anklagen gegen Frauen wegen auffälliger Kleidung, die den städtischen Verordnungen widersprach. Spinnerinnen wurden verdächtigt, die gute Rohseide ihrer Kunden verkauft oder verpfändet und statt dessen minderwertiges Material verwendet zu haben. Außerdem finden sich Anklagen wegen Beleidigung, Verleumdung, Hausfriedensbruch, handgreiflicher Auseinandersetzungen, Diebstahl, Ketzerei, Hexerei, Brandstiftung, Kindstötung und Mord.
Es stellt sich die Frage, ob die Gerichte bei einem identischen Tatbestand die gleichen Strafen für Männer und Frauen verhängten? Grundsätzlich ist diese Frage zu bejahen. Eine Ausnahme bildet die Bestrafung homosexueller Akte . Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr praktizierten, endeten - bei einer Anklage - alle auf dem Scheiterhaufen. Es ist kein Fall von einer Frau überliefert, die wegen einer lesbischen Beziehung angeklagt wurde. Die weibliche Homosexualität galt als geringere Sünde als die männliche. Eine andere Ausnahme bildet die Ahndung von Ehebruch . Während bei Männern außereheliche Beziehungen nicht überall als Ehebruch geahndet wurden, gab es bei Frauen keinerlei Ausnahme. So setzten beispielsweise die Gesetze Friedrichs II. eine grausame Trennungslinie: Weiblichen Ehebrechern wurde die Nase abgehackt, während männliche Ehebrecher gleichsam gelinde davonkamen. In anderen europäischen Ländern wurde der weibliche Ehebruch besonders hart bestraft: die Frauen kamen auf den Scheiterhaufen oder wurden lebendig begraben, während die Männer "nur" am Galgen endeten.
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http://www.br-online.de/bildung/databrd/mittel2.htm/fakten1.htm
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Eine Quelle zu "Beziehungen" 100 Deutsche Jahre - 13. Beziehungskisten (aus Schulfernsehen interaktiv)
DIE DEUTSCHEN UND IHRE FAMILIE
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts führt eine Heirat in den bürgerlichen Kreisen nicht nur zwei sich liebende Menschen zueinander. Ökonomische und gesellschaftliche Überlegungen sind bei der Partnerwahl mindestens genauso wichtig wie Zuneigung. Die Liebe ist keine Himmelsmacht, sondern von der Familie gut vorbereitet, z.B. bei Tanzzirkeln mit stets anwesenden Anstandsdamen. Der “Wert” der Braut (hier zwei Mädchen im “heiratsfähigen” Alter) hängt ab von Mitgift und Aussteuer (das Bild zeigt die Aussteuer-Preisliste eines Textilgeschäfts). Eine offizielle Verlobung ist unumgänglich und bis zum Tag der Hochzeit bleibt das Verhältnis der Brautleute den sittlichen Normen unterworfen. Ist die Ehe geschlossen, bestimmen starre Regeln und eine eindeutige Rollenverteilung den familiären Alltag: Der Mann ist ganz selbstverständlich Familienoberhaupt, Ernährer, Erzieher und Vertreter der Familie nach außen.
In der Arbeiterschaft ist die Partnerwahl freier als im Bürgertum. Geheiratet wird aber oft erst, wenn die Braut schwanger ist. Viele Frauen bleiben als Ehefrau und Mutter erwerbstätig, doch mit Beginn der Zwanzigerjahre ermöglichen es staatliche Hilfen - z.B. bessere medizinische Versorgung - für Arbeiterfamilien mehr und mehr, dass sich das bürgerliche Ideal der Hausfrauen-Ehe auch in der Arbeiterschaft durchsetzt; ein Ideal, das auch den Vorstellungen der Nationalsozialisten entgegenkommt.
Im NS-Staat sind Ehe und Familie keine Privatangelegenheit mehr, sondern den Interessen des Staates untergeordnet. Die Nürnberger Gesetze verbieten Liebe und Ehe ohne Ariernachweis. “Rassereine” Eheleute sollen dem Führer möglichst viele Kinder schenken. “Rassenschande” wird gnadenlos verfolgt , rassisch unerwünschter Nachwuchs durch Zwangssterilisationen verhindert. Der Kriegsausbruch 1939 verändert die Situation drastisch: Für viele Kinder sind die Väter ferne Wesen, die sie nur vom Foto her kennen. Bis in die Nachkriegszeit hinein übernehmen die Frauen, manchmal auch die älteren Kinder die traditionell männlichen Rollen im Arbeits- und Familienalltag und sorgen für das tägliche Überleben. Nach der Rückkehr des Vaters aus Krieg und Gefangenschaft gehen viele Ehen zu Bruch, denn die Frauen sind unabhängig geworden, die Kinder haben sich entfremdet.
In den Fünfzigerjahren aber ist die Kernfamilie wieder die gängige Lebensform. Die Ehe ist vielfach eine Wirtschaftsgemeinschaft, um einen höheren Lebensstandard zu erreichen. Im Westen ist Arbeit und Gelderwerb Männersache, die Frau kümmert sich um das Heim und die Kinder.
Auch in der DDR ist die Ehe die einzig akzeptierte Lebensform. Das Ideal aber sind gleichberechtigte Partner ohne rigorose Rollenaufteilung - aber die Wirklichkeit sieht im Realsozialismus oft anders aus. Zahlreiche Beratungsstellen und Eheschulen sollen dieses Konzept in der Bevölkerung verankern. In der Tat gehen die meisten Frauen zur Arbeit, die Kinder werden in Krippen betreut. Viel zu früh geschlossene Ehen und hohe Scheidungsraten bestätigen aber das Scheitern der staatlichen Wunschvorstellungen. Die Brüchigkeit der bürgerlichen Familie zeigt sich auch im Westen. Zum Entsetzen bürgerlicher Moralisten führt Ende der Sechzigerjahre die radikale Kritik der Jugendgeneration an Ehe und Familie zu experimentellen Formen des Zusammenlebens in “wilden” Ehen oder in Kommunen .
Zum Ende des Jahrhunderts sind alle möglichen Lebensformen weitgehend akzeptiert, sogar die Ehe zwischen homosexuellen Paaren ist kein Tabu mehr. Aber auch die bürgerliche Ehe hat wieder Zulauf; der Trend zur Inszenierung und Romantisierung der Hochzeitsfeier bestätigt diese Entwicklung. Allerdings ist die Ehe heute keine Besitz- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr, sondern ein freiwillig geschlossener Bund mit dem Ziel des persönlichen Glücks.
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http://www.br-online.de/bildung/databrd/deu14.htm/index.htm
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Eine Quelle zu "Beziehungen" Motive der Dichtung - Liebende (aus Schulfernsehen interaktiv) Fakten I
EIN BLICK IN DIE HISTORIE VON LIEBE UND EHE
Das Thema Liebe ist so alt wie die Menschheit selbst. Und die Liebe in ihren unterschiedlichen Spielarten gehört zu den großen Kulturthemen der Menschheit.
Eng verbunden ist für uns das Thema Liebe mit der Ehe. Beim Stichwort "glückliche Ehe" denken wir sofort an andauernde Verliebtheit, Glück, Zufriedenheit, an innige Verbundenheit der beiden Ehepartner und sexuelle Erfüllung. Dass wir damit einem Klischée aufsitzen, dass dies nur unsere heutige Vorstellung von Ehe ist, dagegen zu anderen Zeiten das Thema Ehe viel weniger romantisiert wurde, beweist ein Blick in die Geschichte.
Auch wenn literarische Äußerungen stets kritisch betrachtet werden müssen, so gilt doch als bemerkenswert, wie die männliche Hauptfigur aus Rousseaus Briefroman von 1761 über die Institution Ehe spricht: “Der Ehebruch ist nichts Abscheuliches, man findet daran nichts, das den guten Sitten widerspräche, (... die Ehe) scheint bloß ein Übereinkommen zweier freier Personen zu sein, die miteinander vereinbaren, beisammen zu wohnen, den selben Namen zu führen und dieselben Kinder als die ihrigen anzuerkennen, die aber ansonsten kein Recht aufeinander haben.” (Rousseau: Julie oder Die neue Heloise, München 1988, S. 278).
Die Ehe und im weitesten Sinne die Familie als eine enge, intime Gemeinschaft ist eine Idealvorstellung der Moderne, früher war sie meist nicht mehr als ein ökonomischer Zweckverbund .
Im Germanischen gab es beispielsweise mehrere Ehe-Varianten. Die sog. Munt-Ehe war die gängigste Form der Ehe. In der Munt-Ehe wurde die Frau zum Mündel des Mannes. Ausgehandelt wurde die Muntehe i.d.R. zwischen den Sippen, weshalb sie auch Sippenvertragsehe genannt wird. Die Brautleute, insbesondere die Frauen hatten nicht mitzureden, ja sie durften nicht mal im Raum anwesend sein, wenn die Väter die Ehen aushandelten. Verhandelt wurde über die Entschädigung, die der Familie der Braut zustand, da sie mit Vollzug der Ehe eine Arbeitskraft verlor. Die ganze Angelegenheit war bei den Germanen sehr kaufmännisch geregelt. Dies zeigt sich daran, dass die Hochzeit nicht wie im römischen Recht mit einem Kuß zwischen den Brautleuten besiegelt wurde, sondern per Handschlag der Väter. Daher kommt übrigens der Satz “Um die Hand anhalten”.
Neben der Munt-Ehe gab es im germanischen noch die Friedelehe, benannt nach dem mittelhochdeutschen Wort “Friedel” übersetzbar mit “Geliebten” oder “Buhlen”. Diese Ehe wird ausschließlich durch die Übereinstimmung der beider Partner geschlossen. Der entscheidende Unterschied zur Munt-Ehe ist, dass die Frau hier nicht der Gewalt des Mannes unterworfen war und die Eltern nichts mitzureden hatten. Diese Eheform wurde vor allem dann gewählt, wenn eine gesellschaftlich höherstehende Frau mit einem Partner niederen Ranges zu leben beabsichtigte. Pikanterweise war es den Männern erlaubt, mehrere Friedelehen gleichzeitig zu führen, was natürlich mit zunehmender Macht der Kirche unterbunden wurde.
Eine “kirchliche” oder “weltliche” Zeremonie gab es nicht. Entweder vereinbarten die Sippen die Hochzeit oder eben das Brautpaar. Erst Mitte des 15 Jh. wurde das kanonische Recht, dem zufolge ausschließlich der Konsens der Eheleute eine Ehe begründete, abgelöst, durch die Hochzeit als sakrales Element. Sie oblag fortan der Kirche und wurde am Altar vor Gott und der Gemeinde bestätigt. Aus dem privaten Einvernehmen zwischen den Brautleuten oder ihren Familien wurde eine öffentliche Angelegenheit mit festem Ablauf: Verlöbnis, Bekanntgabe und öffentlicher Aushang, kirchliche Heirat und Zusammenziehen der Brautleute.
Die Hochzeit war ein Übergangsritus in ein neues Lebensstadium. An nur einem einzigen Tag änderte sich das Leben der Partner gewaltig. Mit dem kirchlichen Ritual wurden die Eheleute symbolisch miteinander vereint, und ab diesem Moment galten die beiden als eine eigenständige Lebensgemeinschaft. An diesem einen Tag lösten sich zudem die Kinder von der elterlichen Gewalt und wurden vollwertige Mitglieder der Gemeinschaft.
Liebeshochzeiten wurden eigentlich erst im 20. Jh. die Regel, als die Ehe nicht mehr eine Überlebensgemeinschaft, sondern eine Lebensgemeinschaft mit möglichem gemeinsamen Zugewinn wurde.
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http://www.br-online.de/bildung/databrd/dich2.htm/fakt1.htm
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